Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Union grundlegend ändert. Der Vorschlag schreibt vor, dass der Preis nicht das einzige Kriterium bei der Bewertung von Angeboten sein darf. Stattdessen müssen Qualitätskriterien mindestens 30 Prozent der Bewertungsmatrix ausmachen. Dieser Wandel soll inländische Anbieter begünstigen, die europäische Herkunft oder überlegene Nachhaltigkeitsstandards vorweisen können.

Neben der Gewichtsänderung erhalten die Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis, Bieter aus Ländern auszuschließen, die keinen reziproken Marktzugang gewähren. Die Kommission nennt China als Hauptziel dieser Maßnahme. Beamte argumentieren, dass chinesische Firmen von Staatsbeihilfen und geschützten Heimatmärkten profitieren, was ein ungleiches Spielfeld für europäische Wettbewerber bei Infrastruktur- und Technologieaufträgen schafft.

Reziprozität als Waffe

Der Verordnungsentwurf formalisiert die Nutzung der Beschaffung als geopolitisches Instrument. Während chinesische Unternehmen von bestimmten Ausschreibungen ausgeschlossen werden können, befreien die Regeln Partner, die offene Beschaffungsmärkte unterhalten, ausdrücklich. Brüsseler Behörden bestätigten, dass Firmen aus den USA, Großbritannien und Japan keine vergleichbaren Beschränkungen zu erwarten haben. Diese Unterscheidung zeigt, dass es sich nicht um pauschalen Protektionismus handelt, sondern um gezielte Vergeltung für geschlossene Märkte.

Stéphane Séjourné, der für Handel zuständige EU-Kommissar, deutete an, dass nationale Behörden das Ermessen haben, diese Ausschlüsse anzuwenden. Die Kommission stellt den Rechtsrahmen, aber die einzelnen Hauptstädte entscheiden, wann sie die Klausel anwenden. Dieser dezentrale Ansatz soll EU-weite strategische Ziele mit nationalen Wirtschaftsinteressen in Einklang bringen, birgt aber das Risiko inkonsistenter Anwendung im Binnenmarkt.

Qualität in Aufträgen definieren

Unter dem neuen Handelspolitik-Rahmen müssen Vergabestellen Angebote anhand eines Preis-Qualitäts-Verhältnisses bewerten. Die verbindliche 30-Prozent-Quote für Qualität ermöglicht es Auftraggebern, Faktoren über den Preis hinaus zu priorisieren. Ein zulässiges Kriterium ist ein „Made in Europe“-Label, das einheimische Hersteller direkt gegenüber importierten Waren begünstigt, selbst wenn diese günstiger sind.

Nachhaltigkeitskennzahlen qualifizieren laut Vorschlag ebenfalls als Qualitätsindikatoren. Dieser doppelte Fokus zielt darauf ab, die industrielle Basis der EU zu stärken und gleichzeitig Klimaziele voranzutreiben. Kritiker argumentieren, dass die Einbindung von Herkunftslabeln in Bewertungssysteme europäische Firmen über öffentliche Ausgaben effektiv subventioniert. Befürworter entgegnen, dass dies Verzerrungen korrigiert, die durch ausländische Staatsbeihilfen und Dumping-Praktiken entstehen und die lokale Produktionskapazität untergraben.

Berlin ändert Kurs

Der Vorschlag markiert eine deutliche Anpassung der deutschen Wirtschaftspolitik. Friedrich Merz, der in dieser Legislaturperiode Bundeskanzler ist, hatte protektionistische Tendenzen in den EU-Institutionen zuvor kritisiert. Seine Regierung unterstützt die Maßnahmen nun, was einen breiteren Konsens in Berlin widerspiegelt, dass Freihandelsprinzipien Durchsetzungsmechanismen brauchen, um fair zu funktionieren.

Die deutsche Industrie sieht sich intensivem Wettbewerb durch subventionierte chinesische Importe in Sektoren von Stahl bis erneuerbare Energietechnologien ausgesetzt. Das Kanzleramt betrachtet die Vergaberegeln als notwendige defensive Ergänzung zu laufenden Anti-Subventions-Untersuchungen. Diese Einigung zwischen Berlin und Brüssel verringert die Wahrscheinlichkeit von Veto-Drohungen der Mitgliedstaaten während der legislativen Verhandlungsphase.

Risiken der Fragmentierung

Die Delegation von Ausschlussbefugnissen an die Mitgliedstaaten schafft Komplexität für multinationale Bieter. Ein Unternehmen, das in Frankreich von der Teilnahme ausgeschlossen ist, könnte in Polen weiterhin zugelassen sein, was eine fragmentierte Compliance-Landschaft erzeugt. Juristische Anfechtungen betroffener Drittlandsfirmen sind zu erwarten, die argumentieren könnten, dass Ermessensausschlüsse gegen internationale Handelsverpflichtungen unter Welthandelsorganisation-Regeln verstoßen.

Die Kommission muss nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren mit dem Europäischen Parlament und dem Rat durchlaufen. Die Verhandlungen werden sich auf die genaue Definition der Qualitätskriterien und die Schwellenwerte für die Anwendung von Ausschlüssen konzentrieren. Branchenlobbyisten bereiten bereits Änderungsanträge vor, um sicherzustellen, dass die Regeln nicht unbeabsichtigt die Kosten für öffentliche Auftraggeber erhöhen oder kritische Infrastrukturprojekte in der Union verzögern.

Erwähnte Personen

Organisationen

European Commission · Christian Democratic Union