Die Überarbeitung der Batterievorschriften der Europäischen Union tritt in fünf Monaten in ihre wichtigste Phase ein. Am 18. Februar 2027 treten zwei Hauptverpflichtungen in Kraft: Tragbare Batterien in Telefonen, Laptops und unzähligen anderen Geräten müssen mit handelsüblichen Werkzeugen entfernbar sein, und Batterien für Elektrofahrzeuge, E-Bikes und größere Industriebatterien müssen einen Digitalen Batteriepass mitführen, der ihre Zusammensetzung, ihren CO2-Fußabdruck und ihre Lieferkettengeschichte aufzeichnet.

Die Verordnung wurde 2023 verabschiedet, doch die praktischen Details, die Unternehmen zur Einhaltung benötigen, kamen nur in Etappen. Einige werden noch immer ergänzt. In der Lücke zwischen der gesetzlichen Frist und den regulatorischen Feinheiten liegt die aktuelle Reibung.

Die Vorschrift zur Austauschbarkeit und ihre Ausnahmen

Die Regelung zu austauschbaren Batterien klingt einfach: Ein Verbraucher mit einem handelsüblichen Schraubenzieher sollte eine verbrauchte Zelle ohne Spezialwerkzeug oder Reparaturwerkstatt austauschen können. Für Hersteller, die Batterien in wasserdichte oder ultradünne Designs geklebt oder eingeschweißt haben, kommt dies einer Produktneugestaltung gleich.

Die Verordnung nimmt bereits Medizinprodukte und sogenannte Nassgeräte wie elektrische Zahnbürsten und Mundduschen aus. Im April 2026 startete die Kommission eine Konsultation zu sechs weiteren Kategorien. Am 14. Juli verabschiedete sie einen delegierten Rechtsakt, der wearable Geräte einschließlich Smartwatches und Fitness-Trackern, elektrisches Spielzeug sowie Geräte für potenziell explosionsgefährdete Bereiche zur Ausnahmeliste hinzufügte.

Diese Klarheit kam Jahre nachdem die Hauptfrist festgesetzt wurde. Für die Hersteller von Wearables und Spielzeug wurde die Frage, ob sie überhaupt umgestalten müssen, erst diesen Sommer geklärt. Euralarm, der die Brand- und Sicherheitsbranche vertritt, warnte, dass von 81 im Jahr 2025 eingereichten Ausnahmeanträgen im April 2026 noch Entscheidungen ausstanden. Der Verband argumentiert, dass Hersteller mindestens zwei Jahre benötigen, um ihre Produktion umzustellen, falls eine Ausnahme abgelehnt wird.

Digitale Pässe und das Lieferkettenproblem

Der Digitale Batteriepass ist die ambitionierteste Transparenzmaßnahme der Verordnung. Ab Februar 2027 muss jede E-Auto-Batterie, jede Batterie für leichte Transportmittel und jede Industriebatterie über 2 kWh, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, einen solchen Pass aufweisen. Der Pass bündelt 71 Datenpunkte, einige verpflichtend, einige optional, einige bedingt, die Chemie, Leistung, Recyclinganteil und CO2-Intensität abdecken.

Die Kommission hat in diesem Monat eine konsolidierte Leitlinie veröffentlicht, die diese 71 Felder abbildet. Die Einhaltung ist jedoch nicht einfach eine interne Berichtsübung. Der CO2-Fußabdruck einer Batterie hängt vom vorgelagerten Bergbau, der Raffinierung und der Zellproduktion ab, von denen ein Großteil außerhalb Europas stattfindet. Forscher der Universität Leiden haben argumentiert, dass der EU eine Verifizierungsarchitektur fehlt, die in der Lage ist, Daten über diese unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche hinweg zu prüfen.

"Die meisten Phasen der Batterieproduktion finden außerhalb der EU statt", sagte Edgar Hertwich, einer der Leidener Forscher. "Wenn die EU Emissionen reduzieren will, muss sie sicherstellen, dass globale Lieferketten sowohl bereit als auch in der Lage sind, mit ihren Bilanzierungsregeln zu arbeiten."

Ein Präzedenzfall für Verschiebungen

Die Kommission hat bereits gezeigt, dass sie Fristen verschiebt, wenn die Industrie noch nicht so weit ist. Sorgfaltspflichten für Batterien, die die verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen abdecken, sollten ursprünglich im August 2025 umgesetzt werden. Sie wurden als Teil eines umfassenderen Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf August 2027 verschoben. Dieser Präzedenzfall ist bedeutend: Er signalisiert, dass der Februar-2027-Termin nicht unumstößlich ist, aber auch, dass eine weitere Verlängerung einen formellen Gesetzgebungsakt erfordern würde.

Kategorienverwirrung und Compliance-Risiko

Die Verordnung unterteilt Batterien in die Kategorien tragbar, Elektrofahrzeug, leichtes Transportmittel und Industrie, jeweils mit unterschiedlichen Pflichten und Fristen. Zu bestimmen, in welche Kategorie ein Produkt fällt, ist der erste Schritt zur Einhaltung, und das ist nicht immer offensichtlich. Ein Batteriepack in einem leistungsstarken E-Scooter könnte sowohl unter die Schwelle für tragbare als auch für leichte Transportmittel fallen, was unterschiedliche Regeln für den Pass und die Austauschbarkeit auslöst.

Unternehmen stehen daher vor einer mehrschichtigen Unsicherheit: Sie müssen ihre Kategorie kennen, prüfen, ob eine Ausnahme gilt, 71 Datenpunkte aus einer globalen Lieferkette zusammenstellen und Hardware dort neu gestalten, wo Austauschbarkeit erforderlich ist, und das alles vor einer Frist, die seit 2023 feststeht.

Wie es dazu kam

Die Verordnung löste die Batterierichtlinie von 2006 nach langen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission ab. Sie trat im August 2023 mit einem gestaffelten Umsetzungskalender in Kraft. Die ersten Sammel- und Recyclingziele galten ab 2025. Die Meilensteine für Februar 2027, die Austauschbarkeit für tragbare Batterien und Pässe für Transport- und Industriebatterien, sind die sichtbarsten Änderungen für Verbraucher beziehungsweise die Industrie.

Erwähnte Personen

  • Edgar Hertwich

    Researcher at Leiden University, Leiden University

Organisationen

European Commission · Euralarm · Leiden University